Die Voraussetzungen für die Soforthilfe in Baden-Württemberg sind vereinfacht worden. Jetzt braucht keine eigene Liquidität zuerst eingesetzt werden. Es wird nur die Differenz Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beachtet.
Weiterhin wird von einem Soloeinzelunternehmer jetzt nur noch verlangt, dass sein Einkommen aus Selbständigkeit mindestens 1/3 seines Einkommens beträgt.
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