Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung

Achtung: Seit heute, 21. März, 0:00 Uhr gilt eine neue Verordnung für die Schließungszeiten. Handwerk und Dienstleistungen sind nicht von der geltenden Verordnung betroffen. Von Schließungen betroffen ist vornehmlich der Einzelhandel.

 

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/20-03-20_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

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